geführte Wanderungen

Zum höchsten Punkt im Kanton Thurgau
Geführte Wanderung So 20.07.2025 • Nordostschweiz

Zum höchsten Punkt im Kanton Thurgau

Unsere Wanderung startet beim bekannten Kloster Fischingen mit einem kräftigen Aufstieg. Durch schattige Wälder und über Wiesen steigen wir auf teilweise steilen und schmalen Wurzelwegen 420 Hm hinauf zum höchsten Punkt des Thurgaus, dem Hohgrat auf 991 m.ü.M. Nur 5 m höher liegt der höchste Punkt der Wanderung, der Groot. Hier geniessen wir einen wunderbaren Ausblick über die voralpine Hügellandschaft bis hin zu den Churfirsten und dem Säntis. Wie der Aufstieg, so ist auch der Weg auf der anderen Seite bis nach Allenwinden, schmal, abschüssig und wurzeldurchzogen. Angenehm sanft fällt der weitere Weg bis nach Fischingen ab.
Brunni Rundwanderung
Geführte Wanderung So 03.08.2025 • Zentralschweiz

Brunni Rundwanderung

Brunni-Alptal ist der Ausgangspunkt unserer wunderbaren Wanderung mit atemberaubender Aussicht. Die erste Strecke zum Müsliegg verläuft über eine schöne Waldpartie, durch einen verwurzelten Waldweg, dem Bach entlang. Der Weg führt vorbei an dem Aussichtspunkt Müsliegg. Hier können wir ein fantastisches Panorama geniessen. Vom Müsliegg verläuft die Route weiter Richtung Schindleggen. Wegemarkierungen auf Holzpfosten helfen uns beim Orientieren. Am Furggelenstock angekommen erwartet uns das Gipfelkreuz mit Aussicht auf die umliegenden Berggipfel. Weiter geht es zur Bergwirtschaft Furggelen. Der Abstieg nach Brunni folgt durch schattige Waldpassagen.
Von Thayngen nach Herblingen
Geführte Wanderung Mi 06.08.2025 • Nordostschweiz

Von Thayngen nach Herblingen

Wir starten unsere Wanderung am Bahnhof Thayngen. Der Weg führt zunächst durchs Dorf und dann an das Flüsschen Biber. Dem renaturierten Biberwege entlang geht es bis zum Hüttenleben, wo wir hinauf zum Churzloch, dann durch das idyllische, tief in den Kalkstein eingeschnittene Langloch wandern. An mehreren Weiern vorbei nähern wir uns dem Ziel Herblingen. Nach der Wanderung besteht die Möglichkeit das Mittagessen im Bistro la Résidence einzunehmen.

Allgmeine Informationen zu den geführten Wanderungen

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

ANMELDUNG / ABMELDUNG

Für Tageswanderungen ist eine Anmeldung an die Wanderleitung obligatorisch (mit E-Mail oder telefonisch). Ansonsten nur, wenn es in der Wanderbeschreibung oder in der Einladung verlangt wird. Sofern Sie auf der Hinfahrt zusteigen oder direkt zum Start kommen, ist dies der Wanderleitung mitzuteilen. Im Verhinderungsfall bitten wir um rechtzeitige Abmeldung bei der Wanderleitung.

DURCHFÜHRUNG

Auskunft über die Durchführung oder allfällige Fahrplan- und Programmänderungen, erteilt jeweils am Vortag ab 18:00 Uhr das Wandertelefon der Schaffhauser Wanderwege 052 551 15 99.  Beim Entscheid, ob eine Wanderung durchgeführt werden kann, wird der Sicherheit der Wandernden besondere Beachtung geschenkt. 

BILLETT

Teilnehmende lösen das Billett selber. Ausnahmen sind in der jeweiligen Wanderbeschreibung erwähnt. Das Risiko für die Verwendung von Sparbilletten oder Tageskarten mit Datumsbindung liegt bei einer Absage oder Änderung der Wanderung bei den Teilnehmenden.

ANFORDERUNGEN

Die Wanderungen wurden in Schwierigkeitsgrad T 1 bis T3 und konditionelle Anforderung 1 bis 4 Sterne eingeteilt. An den Wanderungen darf nur teilnehmen, wer die Anforderungen gemäss der Wanderbeschreibung erfüllt. Bei Fragen gibt die Wanderleitung gerne Auskunft. Personen die infolge von Krankheiten (Asthma, Epilepsie, Herz- und Kreislauferkrankungen, Allergie auf Bienenstiche, usw.) ärztlich verordnete Medikamente einnehmen müssen sind gebeten, dies vor Antritt der Wanderung der Wanderleitung mitzuteilen. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und dienen Ihrer Sicherheit. 

TOURENDATEN

Die Wanderzeiten beinhalten die reine Marschzeit. Pausen sind nicht miteingerechnet.

AUSRÜSTUNG

ID, Notfallausweis Schaffhauser Wanderwege, gutes Schuhwerk, Wanderkleider, Regen- und Sonnenschutz sowie genügend Flüssigkeit.

Die Wanderleitung ist berechtigt, aus Gründen der Sicherheit ungenügend ausgerüstete Personen am Wanderstart zurückzuweisen. 

VERPFLEGUNG

Verpflegung in der Regel aus dem Rucksack. Ausnahmen sind in der jeweiligen Wanderbeschreibung erwähnt.

MITNAHME VON HUNDEN

Die Mitnahme von Hunden ist nicht erlaubt.

VERLASSEN DER GRUPPE

Wer die Wandergruppe verlassen will, muss sich bei der Wanderleitung vorher ausdrücklich abmelden. 

HAFTUNG / VERSICHERUNG

Die Teilnehmenden wandern auf eigene Verantwortung. Der Verein Schaffhauser Wanderwege SHWW sowie die Wanderleitung haften nicht für Unfälle, die sich während den Wanderungen ereignen. Die Versicherung gegen Unfall und für allfällige Rettungskosten ist Sache der Teilnehmenden. 

BILDMATERIAL / DATENSCHUTZ

Fotos, die auf den geführten Wanderungen gemacht werden, können auf der Webseite oder in Medienberichten veröffentlicht werden.  Die Teilnehmenden erklären sich ohne entsprechende Gegenmeldung, bei der Wanderleitung, zu Beginn der Wanderung mit dieser Handhabung einverstanden. 

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