geführte Wanderungen

Durch den Steckborner Ruhewald
Geführte Wanderung Mi 29.07.2026 • Nordostschweiz

Durch den Steckborner Ruhewald

Wenn man vom Untersee Richtung Seerücken hinauf wandert, dann steigt der Weg erst einmal an. Heute sind es 272 Höhenmeter, die wir auf teilweise feuchten und mit Wurzeln durchsetzten Pfaden überwinden müssen. Bald liegt der Untersee zurück und wir tauchen in den Schatten des Ruhewaldes ein. Der Ruhewald ist ein Naturfriedhof für Urnenbeisetzung. Hier übernimmt die Natur die Grabpflege. Dem Härdlitobel entlang steigen wir bis zum Oberi Speck. Der Abstieg durch den dichten Wald verlangt noch einmal unsere ganze Aufmerksamkeit, bevor wir uns wieder Steckborn nähern.
Zum höchsten Punkt im Kanton Thurgau
Geführte Wanderung So 09.08.2026 • Nordostschweiz

Zum höchsten Punkt im Kanton Thurgau

Unsere Wanderung startet beim bekannten Kloster Fischingen mit einem kräftigen Aufstieg. Durch schattige Wälder und über Wiesen steigen wir auf teilweise steilen und schmalen Wurzel-wegen 420 Hm hinauf zum höchsten Punkt des Thurgaus, dem Hohgrat auf 991 m.ü.M. Nur 5 m höher liegt der höchste Punkt der Wanderung, der Groot. Hier geniessen wir einen wunderbaren Ausblick über die voralpine Hügellandschaft bis hin zu den Churfirsten und dem Säntis. Wie der Aufstieg, so ist auch der Weg auf der anderen Seite bis nach Allenwinden, schmal, abschüssig und wurzeldurchzogen. Angenehm sanft fällt der weitere Weg bis nach Fischingen ab.
Fähnerenspitz im Appenzellerland
Geführte Wanderung So 23.08.2026 • Nordostschweiz

Fähnerenspitz im Appenzellerland

In Brülisau beginnt unsere Wanderung nordwärts. Wir steigen durch Wiesen, Wald und Weiden hinauf zum Resspass. Unser Blick schweift über die liebliche Appenzellerlandschaft, zum Hohen Kasten und Kamor. Der Gratweg zum Gipfel ist sehr steil, steinig und schmal, Stufen und Wurzeln. Auf dem Fähnerenspitz öffnet sich ein atemberaubender Rundblick über das Rheintal bis zum Bodensee, hinunter in die Ebene von Appenzell! Nach dem Picknick nehmen wir den Abstieg in Angriff, weiche Weideböden wechseln mit Asphaltsträsschen ab, es geht hinunter bis nach Steinegg zum Appenzellerbähnchen.

Allgmeine Informationen zu den geführten Wanderungen

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

ANMELDUNG / ABMELDUNG

Für Tageswanderungen ist eine Anmeldung an die Wanderleitung obligatorisch (auf www.schaffhauser-wanderwege.ch unter "geführte Wanderungen" oder mit E-Mail oder telefonisch). Ansonsten nur, wenn es im Detailprogramm oder in der Einladung verlangt wird. Sofern Sie auf der Hinfahrt zusteigen oder direkt zum Start kommen, ist dies der Wanderleitung mitzuteilen. Im Verhinderungsfall bitten wir um rechtzeitige Abmeldung bei der Wanderleitung.

DURCHFÜHRUNG

Auskunft über die Durchführung oder allfällige Fahrplan- und Programmänderungen, erteilt jeweils am Vortag ab 18:00 Uhr das Wandertelefon der Schaffhauser Wanderwege 052 551 15 99.  Beim Entscheid, ob eine Wanderung durchgeführt werden kann, wird der Sicherheit der Wandernden besondere Beachtung geschenkt. 

BILLETT

Teilnehmende lösen das Billett selber. Ausnahmen sind in der jeweiligen Wanderbeschreibung erwähnt. Das Risiko für die Verwendung von Sparbilletten oder Tageskarten mit Datumsbindung liegt bei einer Absage oder Änderung der Wanderung bei den Teilnehmenden.

ANFORDERUNGEN

Die Wanderungen wurden in Schwierigkeitsgrad T 1 bis T3 und konditionelle Anforderung 1 bis 4 Sterne eingeteilt. An den Wanderungen darf nur teilnehmen, wer die Anforderungen gemäss der Wanderbeschreibung erfüllt. Bei Fragen gibt die Wanderleitung gerne Auskunft. Personen die infolge von Krankheiten (Asthma, Epilepsie, Herz- und Kreislauferkrankungen, Allergie auf Bienenstiche, usw.) ärztlich verordnete Medikamente einnehmen müssen sind gebeten, dies vor Antritt der Wanderung der Wanderleitung mitzuteilen. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und dienen Ihrer Sicherheit. 

TOURENDATEN

Die Wanderzeiten beinhalten die reine Marschzeit. Pausen sind nicht mit eingerechnet.

AUSRÜSTUNG

ID, Notfallausweis Schaffhauser Wanderwege, gutes Schuhwerk, Wanderkleider, Regen- und Sonnenschutz sowie genügend Flüssigkeit.

Empfehlung: Wanderstöcke für steile Auf- und Abstiege sowie Sitzunterlage.

Die Wanderleitung ist berechtigt, aus Gründen der Sicherheit ungenügend ausgerüstete Personen am Wanderstart zurückzuweisen. 

VERPFLEGUNG

Verpflegung in der Regel aus dem Rucksack. Ausnahmen sind in der jeweiligen Wanderbeschreibung erwähnt.

MITNAHME VON HUNDEN

Die Mitnahme von Hunden ist nicht erlaubt.

VERLASSEN DER GRUPPE

Wer die Wandergruppe verlassen will, muss sich bei der Wanderleitung vorher ausdrücklich abmelden. 

HAFTUNG / VERSICHERUNG

Die Teilnehmenden wandern auf eigene Verantwortung. Der Verein Schaffhauser Wanderwege SHWW sowie die Wanderleitung haften nicht für Unfälle, die sich während den Wanderungen ereignen. Die Versicherung gegen Unfall und für allfällige Rettungskosten ist Sache der Teilnehmenden. 

BILDMATERIAL / DATENSCHUTZ

Fotos, die auf den geführten Wanderungen gemacht werden, können auf der Webseite oder in Medienberichten veröffentlicht werden.  Die Teilnehmenden erklären sich ohne entsprechende Gegenmeldung, bei der Wanderleitung, zu Beginn der Wanderung mit dieser Handhabung einverstanden. 

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